Der Kauf einer Immobilie an der Costa Blanca – sei es als Hauptwohnsitz, Zweitwohnsitz oder Investition – bringt eine Reihe von zusätzlichen Kosten zum Kaufpreis mit sich. Diese Ausgaben variieren je nachdem, ob es sich um Neubau oder eine Gebrauchtimmobilie handelt, sowie je nach Faktoren wie der autonomen Gemeinschaft, dem Wert der Immobilie oder dem Vorhandensein einer Hypothekenfinanzierung.
In der Comunidad Valenciana, und besonders in Küstenorten wie Dénia, Jávea, Moraira, Calpe, Altea oder Benidorm, liegen diese Kosten in der Regel zwischen 10% und 12% des Kaufpreises.
Als Neubau gilt eine Immobilie, die direkt vom Bauträger erworben wird und die zuvor nicht bewohnt war.
IVA (Mehrwertsteuer)
Regelsatz: 10% des beurkundeten Preises.
Bei Sozialwohnungen kann er auf 4% reduziert werden.
AJD (Umsatzsteuern auf dokumentierte Rechtsakte)
Zwischen 0,1% und 1,5%, je nach autonomer Gemeinschaft.
In der Comunidad Valenciana:
Allgemein: etwa 1,5%
Hauptwohnsitz: ab 0,1%
Notar: ca. 0,2% – 0,6% des Immobilienwertes.
Grundbucheintragung: 0,1% – 0,25%.
Verwaltungsservice/Agentur (bei Hypothek): circa 300 € – 500 €
Wertermittlung/Gutachten (bei Finanzierung): 250 € – 600 €.
Geschätzte Gesamtkosten liegen bei 12% des Kaufpreises.
Als Gebrauchtimmobilie gilt eine Immobilie, die mindestens einen vorherigen Eigentümer hatte.
ITP (Grunderwerbssteuer auf Übertragungen)
In der Comunidad Valenciana:
10% bis 1.000.000 €
11% ab diesem Betrag
Notar: ähnlich wie beim Neubau.
Grundbucheintragung: ähnlich.
Verwaltungsservice/Agentur: optional.
Wertermittlung/Gutachten: erforderlich bei Hypothek.
Geschätzte Gesamtkosten: zwischen 10% und 12% des Kaufpreises.
Obwohl es auf staatlicher Ebene keine bestätigten strukturellen Reformen gibt, sind in der Comunidad Valenciana ab dem 1. Juni 2026 relevante Änderungen in der Besteuerung beim Immobilienkauf vorgesehen.
Senkung des ITP:
Der allgemeine Satz für Gebrauchtimmobilien wird von 10% auf 9% reduziert.
Anwendungsgrenze:
Dieser Satz von 9% gilt für Immobilien bis zu 1.000.000 €.
Höherwertige Immobilien:
Für Objekte über 1.000.000 € bleibt der Satz von 11% bestehen.
AJD (Umsatzsteuern auf dokumentierte Rechtsakte):
Wird von 1,5% auf 1,4% gesenkt.
Zusammenfassend ist es entscheidend, die mit dem Immobilienkauf an der Costa Blanca verbundenen Kosten im Detail zu kennen, um fundierte Entscheidungen zu treffen und unvorhergesehene Ausgaben zu vermeiden. Ob Neubau oder Gebrauchtimmobilie, Steuern, Formalisierungskosten und mögliche steuerliche Änderungen – wie die geplante Senkung des ITP im Jahr 2026 – können die endgültige Investition erheblich beeinflussen. Daher ermöglicht eine gute Fachberatung und eine frühzeitige Planung dem Käufer, seine Mittel zu optimieren und einen sicheren, effizienten Erwerb zu tätigen, der mit seinen Zielen übereinstimmt, sei es als Hauptwohnsitz, Zweitwohnsitz oder Investition.